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CP9 AG | ABC-Marktbedarf
Webereistrasse 71
8134 Adliswil
Switzerland
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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen ABC-Marktbedarf

Vertreten durch CP9 AG, Webereistrasse 71, 8134 Adliswil, Switzerland

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über Website www.marktbedarf.ch abgeschlossen werden.

ABC-Marktbedarf behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Mieter/Käufer werden nicht anerkannt.

Garantie

ABC-Marktbedarf vermietet und verkauft nur einwandfreies Material, welches sich bei Märkten, Messen und Ausstellungen bestens bewährt hat. Wir garantieren Ihnen eine einwandfreie Lieferung oder eine einwandfreie Übergabe bei Selbstabholung in Adliswil. Die Preise sind fair berechnet. Für verkaufte Neuware gewähren wir die Garantieleistungen des Herstellers.

Bestellungseingang

Bestellungen werden in der Reihenfolge der Auftragseingänge ausgeführt, sofern das Material in der gewünschten Anzahl vorhanden ist.

Übernahme

Der Mieter/Käufer erhält am vereinbarten Termin an der vereinbarten Lieferadresse das bestellte Material in einwandfreiem Zustand. Die Lieferkosten hängen vom Auslieferungsort sowie von der bestellten Menge ab und werden dem Mieter/Käufer bei Auftragsbestätigung bekannt gegeben.

Durch unsere routinierten Service-Mitarbeiter garantieren wir Ihnen im Mietverhältnis eine fachmännische und speditive Heimlieferung sowie Montage und Demontage der ABC-Häuser. Auf Wunsch können Sie auch Ihr restliches bei uns bestelltes Material durch unsere Service-Mitarbeiter gegen Entgelt in Betrieb nehmen oder aufstellen lassen.

Bei Selbstabholung holt der Mieter/Käufer am vereinbarten Termin das bestellte Material gebührenfrei bei ABC-Marktbedarf an der Webereistrasse 71 in 8134 Adliswil oder Bahnhofstrasse 23 in 8800 Thalwil ab.

Rückgabe

Der vereinbarte Rückgabetermin ist unbedingt strikte einzuhalten. Verspätete Rückgabe wird bis 2 Stunden mit 50 % einer Tagesmiete und ab 2 Stunden mit 100 % einer Tagesmiete verrechnet.

Der Mieter übergibt ABC-Marktbedarf am vereinbarten Termin an vereinbarter Abholadresse das bereitgestellte Material in einwandfreiem Zustand. Rücknahmen werden nur gegen Unterschrift eines Mitarbeiters von ABC-Marktbedarf akzeptiert.

Bei Selbstabholung übergibt der Mieter an der Webereistrasse 71 in 8134 Adliswil oder Bahnhofstrasse 23 in 8800 Thalwil am vereinbarten Termin gebührenfrei das gemietete Material in einwandfreiem Zustand zurück. Allfällige Transportschäden gehen zu Lasten des Mieters.

An Wochenenden sind keine Rückgaben möglich. Wird das ausgemietete Material bis am folgenden Montag 10.00 Uhr retourniert, wird kein zusätzlicher Tag verrechnet. Bei Ablieferung am Montag von 10.00 bis 12.00 Uhr wird ein zusätzlicher halber Tag, ab 12.00 Uhr ein zusätzlicher ganzer Tag verrechnet.

Die Miete wird mit allfälligen Reparatur- oder Reinigungsarbeiten zu einem Stundenansatz von CHF 100.00 exkl. 7.7 % MwSt nach Aufwand auf der Abschlussrechnung verrechnet.

Beendigung des Mietverhältnisses

Das Mietverhältnis endet auf den vereinbarten Termin. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen von Art. 257ff. OR über die fristlose Auflösung des Mietvertrages aus wichtigen Gründen.

Sorgfaltspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, das ausgeliehene Mobiliar mit grösster Sorgfalt zu behandeln und für alle Schäden einzustehen, die nicht als ordentliche Abnützung angesehen werden können. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter vollumfänglich. Fehlendes und defektes Material wird bei der Abrechnung belastet. Die Versicherung der Mietgegenstände gegen Feuer, Elementarschäden, Unfall, Haftpflicht und Diebstahl ist Sache des Mieters. Das Material ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben, eine allfällige Reinigung wird gemäss Aufwand verrechnet. Sämtliches Material bleibt in jedem Fall Eigentum von ABC-Marktbedarf.

In jedem Fall haben Abholung, Transport, Aufbau respektive Montag, Rückbau respektive Demontage, Rücktransport und Rückgabe durch Fachleute gemäss der Gebrauchsanweisung zum Miet- respektive Kaufgegenstand zu erfolgen. Diese Gebrauchsanweisung ist Bestandteil der AGB. Für Schäden und Unfälle, die Fachunkundige verursachen, haftet der Mieter/Käufer.

Depot

Der Mieter ist verpflichtet, bei Übernahme ein Depot im Wert von 20 % des Mietwertes, mindestens aber von CHF 300.00 beim Vermieter zu hinterlegen. Ausnahmen: Depot Hygienemöbel CHF 1’000.00/Ex. Depot    ABC-Haus CHF 2’000.00/Ex. Bei der Rückgabe, nach eingehender Prüfung des Materials und keiner Beanstandung, wird dem Mieter das hinterlegte Depot gegen Unterschrift zinslos zurückerstattet. Andernfalls wird das Depot mit der Endabrechnung verrechnet.

Zahlungsmodalitäten Miete

Zahlung innert 30 Tagen netto. Beträge unter CHF 500.00 nur in bar. Bei Zahlungsverzug werden ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 sowie ein Verzugszins von 6 % p. a, fällig.

Es wird jene Auftragsmenge verrechnet, die spätestens 7 Tage vor der Miete gemeldet wurde.

Zahlungsmodalitäten Kauf

Der Käufer bezahlt innerhalb von 14 Tagen vor der Auslieferung die erste Rate und nach Erhalt der Ware die zweite Rate. Spätestens 20 Tage nach der Auslieferung muss die dritte Rate vergütet werden. Bei Zahlungsverzug werden ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 sowie ein Verzugszins von 6 % p. a. fällig.

Im Weiteren gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts OR.

Preise

Die publizierten Preise verstehen sich exkl. MwSt. abgeholt ab Lager Adliswil oder Thalwil. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

Abänderungen und Ergänzungen

Abänderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit und Gültigkeit der der anderen Vertragsbestimmungen erhalten. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame und gültige Regelung zu treffen und schriftlich zu vereinbaren.

Weitere Bestimmungen

Soweit der Mietvertrag oder Kaufvertrag in einzelnen Punkten keine oder keine abweichenden Regelungen enthält, gelangen die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts OR (SR 220) sowie die einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Vorschriften zur Anwendung.

Die Verträge unterstehen Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich 1.

Adliswil, den 26. Februar 2018

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